Zu uns kommen Menschen, bei denen eine unheilbare Erkrankung soweit fortgeschritten ist, dass die Lebenserwartung auf wenige Monate oder Wochen begrenzt ist und deren Symptome palliativ (lindernd) behandelt werden
Dem können u.a. folgende Krankheitsbilder zu Grunde liegen:
Wir achten die Vielfalt der individuellen Lebensformen, Identitäten, Weltanschauungen und Bedürfnisse.
Sie benötigen eine Verordnung von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt für eine stationäre Hospizbehandlung. Sprechen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt, Pflegekraft oder Mitarbeitende von Krankenhäusern oder ambulanten Diensten an.
Gerne können Sie auch direkt Kontakt mit uns aufnehmen. Wir beraten Sie unverbindlich, gerne auch in einem persönlichen Gespräch bei uns im Hospiz.
Auch aus der Kurzzeitpflege ist eine Anmeldung möglich.
Im Falle einer Unterbringung in vollstationärer Pflege (Pflegeheim) muss der medizinische Dienst der Krankenkassen eine Genehmigung ausstellen, bevor eine Aufnahme ins stationäre Hospiz erfolgen kann. Die Kostenzusage der Krankenkasse muss in diesem Fall vor der Aufnahme gesichert sein.
Die Kosten werden zu 95% von der Kranken- und Pflegekasse übernommen. Die restlichen 5% muss unser Hospiz aus Spenden finanzieren. Dies sind aktuell mehr als 85.000€.
Für Sie ist der Aufenthalt im Hospiz kostenfrei!
Die einzige Ausnahme ist, wenn kein Kostenträger vorliegt. Dann würden wir einen entsprechenden Vertrag mit Ihnen abschließen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.
Das Stationäre Hospiz Emmaus ist Mitglied der Steuerungsgruppe des Hospiz- und Palliativnetzwerkes im Landkreis St. Wendel.
Wir arbeiten eng mit allen Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammen. Ein ständiger Austausch mit Kliniken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie ambulanten Diensten hilft uns, unsere Qualität ständig zu überprüfen und zu verbessern.
Das stationäre Hospiz ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland und Teil des AAPV-Qualitätszirkels des Landkreises St. Wendel.